Hotel zum Kameralamt
Ort-Kategorie: Erholungsurlaub, Familienurlaub, Hochzeiten, Hotels, Radfahren, Sommerurlaub, urlaub in den bergen, wanderurlaub und Winterurlaub
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Willkommen im Hotel zum Kameralamt
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Please choose your languageÜbernachtung
Zur Zimmerreservierung Das ehemalige Kameralamt (Finanzamt) der früheren Oberamtsstadt Spaichingen, ein schönes, altes Gebäude mit historischer Vergangenheit, wurde liebevoll und sorgfältig entsprechend den Bedürfnissen unserer Gäste umgebaut.
In komfortabel gestalteten Räumen empfängt Sie die familiäre Atmosphäre, die Ihnen gleich das Gefühl vermittelt, zu Hause zu sein.
Unser Hotel hat Komfort-Einzel- und Doppelzimmer und auf Wunsch 3-Bett und 4-Bett Zimmer, jedes mit eigenem Bad und WC, Telefon, Minibar und Fernseher. Außerdem haben die Zimmer sehr komfortable Betten, die den Alltagsstreß vergessen machen.
Natürlich bieten wir unseren Gästen hervorragendes Frühstück in einer sehr gemütlichen Umgebung, die zum Schlemmen und Geniessen verführt. In Spaichingen
Übernachtungspreise
Alle Komfort-Zimmer mit Dusche/WC und Haarfön, Telefon, Minibar und Kabel-TV. Telefonie innerhalb Deutschlands und Internet W-LAN gratis.
Gebühren für Auslandsgespräche erfragen Sie bitte an der Rezeption. USB-LAN-Sticks sind an der Rezeption erhältlich.Übernachtung im: Doppelzimmer
Doppelzimmer mit 1 Kind
Doppelzimmer mit 2 KinderEinzelzimmer
Dreibettzimmer (je Erw. EUR 34,00)
Je Komfort-Zimmer / Nacht (ohne Frühstück)
EUR 85,00
EUR 94,00
EUR 99,50EUR 52,00
EUR 102,00
Frühstück je Person (bei Übernachtung) Frühstück je Person (ohne Übernachtung)
Baby-Set (Baby-Wickeltisch, Badewanne, etc.)
EUR 7,00
EUR 9,50
EUR 5,00
Die angegebenen Preise sind einschließlich der zum Rechnungsdatum gültigen gesetzlichen Mehrwehrtsteuer (Derzeit für Übernachtungen 7%, für Frühstück 19%). Alle angegebenen Preise und Inhalte sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten. Der Internetanschluß darf nur zu legalen Zwecken genutzt werden. Das Herunterladen von kostenpflichtigen Inhalten und, oder das zur Verfügungstellen lizengeschützter Inhalte im Internet ist nicht erlaubt. Bei Nichtbeachten wird Anzeige erstattet und Schadenersatz verlangt.
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